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Artikel 36: Erste Hilfe am Arbeitsplatz

26.03.2024

Wegleitung zu ArGV Art. 36: Erste Hilfe am Arbeitsplatz

Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist von entscheidender Bedeutung, und ein wesentlicher Bestandteil davon ist die Verfügbarkeit von Erster Hilfe. Artikel 36 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz legt klare Richtlinien fest, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer im Falle von Notfällen angemessen versorgt werden.

HIER GEHT ES ZUR INTERAKTIVEN WEGLEITUNG

Gemäss Artikel 36 müssen Arbeitgeber entsprechend den Betriebsgefahren, der Grösse und der örtlichen Lage des Betriebs sicherstellen, dass die erforderlichen Mittel für die Erste Hilfe stets verfügbar sind. Dies umfasst gut erreichbare Erste-Hilfe-Ausstattungen sowie gegebenenfalls Sanitätsräume mit geschultem Personal. Die Bedeutung der Ersten Hilfe wird durch ihre Definition als Massnahmen zur Rettung von Menschenleben und zur Abwendung bedrohlicher Gesundheitsstörungen betont.

Ein Erste-Hilfe-Konzept, das die Betriebsgefahren berücksichtigt und die Ausbildung sowie die Anzahl der Ersthelfer und Einsatzmittel festlegt, ist unerlässlich. Auch ausserhalb der regulären Arbeitszeiten muss ein effektiver Notrufmechanismus vorhanden sein, um sicherzustellen, dass schnelle Hilfe verfügbar ist.

Besondere Gefahren erfordern zusätzliche Massnahmen, die von spezialisierten Fachleuten festgelegt werden. Die Erste-Hilfe-Ausstattung muss an die spezifischen Gefahren des Betriebs angepasst werden und einer regelmässigen Qualitätskontrolle unterliegen.

Das Vorhandensein ausgebildeten Personals, das regelmässig an Auffrischungskursen teilnimmt und über die notwendigen Kompetenzen verfügt, um im Ernstfall angemessen zu handeln, sind ebenfalls wichtige Aspekte, die berücksichtigt werden müssen.

Nothelfer am Bahnhof bietet dafür die passenden Erste Hilfe Kurse für Firmen an und stellt sicher, dass das Wissen ihres Personals in regelmässigen Abständen aufgefrischt wird.

Insgesamt ist die Erste Hilfe am Arbeitsplatz eine gemeinsame Verantwortung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Ein angemessenes Verständnis der Richtlinien und die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen sind entscheidend, um die Sicherheit und das Wohlbefinden aller zu gewährleisten.